Grundschule
Wir unterrichten Kinder im Grundschulalter mit einer Hörschädigung oder einer Auditiven Verarbeitungs – und Wahrnehmungsstörung (AVWS).
Die Schülerinnen und Schüler lernen nach dem Bildungsplan der Schule für Hörgeschädigte. Dabei orientiert sich der Unterticht am Bildungsplan der allgemeinen Grundschule oder ggf. des Förderpunktes Lernen.
In der Regel umfasst die Grundschulzeit fünf Schuljahre.
Möglichst viele Fächer werden von der Klassenlehrerin unterrichtet.
Damit die Kinder angepasst an ihre Fähigkeiten lernen können, setzen wir verschiedene Formen der Differenzierung ein (Wochenplan, Freiarbeit, Arbeitspläne, Lerntheken, Stationenarbeit, usw.) In Mathematik arbeiten die Schülerinnen und Schüler in der Lernstraße. Dieses Konzept haben wir speziell für unsere Schule entwickelt.